Endlich Urlaub…, und Covid19?? Reisekrankenversicherung!

Endlich Urlaub…, das haben wir uns aber auch verdient!

Aber in diesem Jahr ist alles anders. Reisende sollten sich gut überlegen, ob und wohin man dieses Jahr in Urlaub fährt. Das Auswärtigen Amt hat für fast ganz Europa Reisewarnungen aufgehoben Stand 01.07.20. Dazu zählt aber nicht z. B. die Türkei dort gilt nach wie vor eine Reisewarnung. Dies bedeutet, man darf reisen, denn es ist kein Reiseverbot.
 
Dennoch kann es aktuell zu Einschränkungen im Urlaubsland kommen, aber auch wenn Du wieder zurückkommst und dann erst einmal in Sicherheitsquarantäne musst.

Aber ich habe doch eine Reisekrankenversicherung!

Eine Reisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei einer neu auftretenden Erkrankung im Ausland. Von dieser Krankheit muss man selbst oder eine mitversicherte Person betroffen sein. Damit wäre auch eine Ansteckung von Covid-19 versichert, leider ist dies aber nicht immer der Fall. Denn in manchen Versicherungsbedingungen sind Pandemien ausgeschlossen oder aber leisten nicht, wenn eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt besteht. Bitte informiere Dich vor Antritt der Reise nach den aktuellen Reisewarnungen.

So schreibt die Barmenia auf Ihrer Internetseite beispielsweise folgendes:

“Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten durch Ihre Barmenia Reise-Krankenversicherung grundsätzlich versichert!

Dies trifft auch zu, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Coronavirus als Pandemie klassifiziert.“

ABER ACHTUNG!! Nach Rücksprache mit der Bamenia gilt dies nur wenn vom Auswärtigen Amt für das Urlaubsland keine Reisewarnung ausgegeben wurde.

Zu dem Thema Reiserücktrittversicherung schreibt die Barmenia das eine Erkrankung an Covid-19 vor Reiseantritt ein versichertes Ereignis ist. Aber die Angst an Covid-19 im Urlaubsort zu erkranken wiederum nicht. Ebenso leistet die Rücktrittsversicherung nicht, wenn Sie die Reise nicht antreten wollen, weil das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Dein Urlaubsort ausspricht.

Wie die Barmenia halten es viele Gesellschaften, es gibt aber auch einige Gesellschaften, welche bei dem Wort Covid-19 ganz ablehnen.

Ist der Rücktransport aus dem Ausland versichert?

Bei den Gesellschaften, wo die Pandemie bzw. Covid19 nicht ausgeschlossen ist, wird auch der Rücktransport unter folgenden Umständen versichert sein:
• Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar
• Krankenhausbehandlung im Ausland übersteigt voraussichtlich noch 14 Tage
• Voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport

Also zusammengefasst sollte man sich gut überlegen ob man das Risiko eingeht in einem fremden Land zu erkranken und dann dort behandelt zu werden und festzusitzen oder doch besser mal Urlaub im eigenen Land zu machen. Das würde auch die Wirtschaft des eigenen Landes stärken und die Gastronomen hier sehr freuen. Deutschland ist schöner als gedacht…😊

In diesem Sinne bleibt gesund und am besten in Deutschland, die Gastronomen hierzulande freuen sich

 

Euer Andreas

PSW Versicherungsservice