Krankenhaus - Mit meiner Krankenzusatzversicherung kein Problem
Deine Gesundheit ist Chefsache? Dann solltest Du Dich auch vom Chefarzt behandeln lassen. Die Ruhe, die Du benötigst, um gesund zu werden, bekommst Du nicht in einem Zimmer, wo schon 3 andere Patienten liegen. Diese Ruhe bekommst Du nur in einem Ein- / Zweibettzimmer.
Lange Krank - schlimm genug...
Ein Existensschutz ist das Krankentagegeld. Denn nach 42 Tagen Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Lohn mehr. Danach erhältst Du Krankentagegeld von Deiner Krankenkasse. Allerdings nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch ca. 75 % vom Letzten netto Deines Gehaltes. Diese 25 % vom Einkommen fehlen Dir dann für die gesamte restliche Krankheit. Das kann dann schon schmerzhaft werden. Diese Absicherung ist sogar ohne Gesundheitsprüfung möglich, allerdings dann mit Einschränkungen. Trotzdem solltest Du diese Absicherung in Deinen Überlegungen einbeziehen.
Krankenhaustagegeld
Mit dem Krankenhaustagegeld erhältst Du für jeden Tag, in dem Du im Krankenhaus liegst, einen vereinbarten Betrag. Der Einlieferungstag und Entlassungstag gilt als voller Tag. Mit dieser Absicherung kannst Du beispielsweise die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Tag für die ersten 28 Tage ausgleichen. Bedenke auch das Du evtl. mehr Benzin benötigst, weil Du Deinen Lebenspartner jeden Tag besuchen kommst.
Heilpraktiker - Behandlung und Naturheilverfahren
Die Heilpraktiker Behandlung kann man nur in Form einer ambulanten Zusatzversicherung abschließen. Wenn Du oft zu einem alternativen Heilpraktiker gehen oder gehen möchtest, macht eine Zusatzversicherung Sinn. Die Zusatzversicherungen unterscheiden im Wesentlichen zwischen Heilpraktiker Leistungen und Naturheilverfahren. Es gibt praktisch keine reinen Heilpraktiker-Versicherungen; immer sind weitere Leistungen eingeschlossen.
Pflege ist sehr teuer und kostet nicht nur den Staat
Wer in seinem Bekanntenkreis einen kennt, der gepflegt wird, weiß, wie teuer diese ist. So nach und nach schmilzt das Vermögen, welches man sich mühsam angespart hat. Denn die gesetzlichen Leistungen aus der Krankenkasse decken nicht einmal die medizinisch notwendigen Leistungen. Dies ist eher als ein Zuschuss zu sehen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann das Vermögen des zu Pflegenden schützen. Übrigens Eltern haften nicht für Ihre Kinder, aber umgekehrt sehr wohl. Wenn der Gepflegte die Pflegeleistungen nicht mehr bezahlen kann, springt der Staat ein. Aber schaut bei den Kindern nach, ob sie das nicht bezahlen können und wenn es nur zum Teil ist.
Ohne Zähne ist Ihr lachen nur noch halb so schön
Die gesetzliche Krankenversicherung schießt bei den Kosten für Zahnersatz nur Festbeträge zu, die häufig weniger als die Hälfte der Kosten decken. Aber nicht nur bei Zahnersatz reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht aus, auch bei der Prophylaxe oder der Zahnbehandlung hat die Krankenkasse den Rotstift angesetzt. Eine professionelle Zahnreinigung übernehmen die meisten Kassen nicht. Achte beim Abschluss darauf, nicht nur eine Zahnersatzversicherung abzuschließen, sondern eine Zahnzusatzversicherung.
Wenn die Sehstärke nachlässt
Eine reine Brillenversicherung gibt es nicht. Meist wird diese Leistung mit der ambulanten Zusatzversicherung angeboten oder manchmal auch in der Kombination mit einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese Absicherung macht also nur dann Sinn, wenn Du sowieso darüber nachdenkst, Dich in diesem Bereich abzusichern.