Wohngebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung

Ein muss für jeden Hausbesitzer

Ein Traum wird war

Endlich ist es so weit: Dein langersehnter Traum ist in Erfüllung gegangen Du bist EIGENHEIMBESITZER. Die Bank hat Dir einen Kredit für die Finanzierung gewährt, aber fahrlässiger Weise nur die Absicherung des größten Risikos, dem Feuerausbruch zur Absicherung des Kredites verlangt. Diese Absicherung verlangen die meisten Kreditinstitute, aber selbst das ist noch lange nicht bei allen Kreditinstituten so.

Eigentümer sollten aber nicht nur das Feuerrisiko absichern. Leitungswasser, Sturm und Hagel Schäden können ebenfalls hohe Kosten verursachen. Ist die Gebäudeversicherung mit diesen Gefahren abgeschlossen, nennt man sie verbundene Wohngebäudeversicherung. Ich empfehle auch immer die Gefahren Elementarschäden zu versichern, die Dich als Gebäudeeigentümer unter anderem auch bei Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Erdrutsch oder Rückstau entschädigt.

Ziel ist hierbei die Kostendeckung für den Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes nach einem versicherten Schaden.

Versicherte Sachen in der Gebäudeversicherung

  • Die in dem Versicherungsschein genannten Gebäude
  • Gebäudezubehör z.B. Briefkastenanlagen, Müllboxen
  • Sonstiges Gebäudezubehör soweit vereinbart z.B. Carport, Gewächshaus
  • Einbaumöbel z.B. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude angefertigt wurden

Wichtige Begriffe in der Gebäudeversicherung

Wert 1914

Der Wert 1914 ist ein fiktiver Rechenwert. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit der Versicherungsprämien geschaffen.

Der Grund, weshalb man ausgerechnet das Jahr 1914 als Basis nimmt, ist, dass dieses das letzte Jahr war, in dem die Baupreise „stabil“ (aussagekräftig) waren und nicht besonderen (Bau-) Preissteigerungen, wie z. B. durch den Ersten Weltkrieg (ab 1914), unterworfen waren.

Wie ermittle ich den Wert 1914?

  • Ein anerkannter Bausachverständiger nimmt eine Schätzung des Wertes vor
  • Du machst Angaben zu Größe, Ausstattung und Baujahr des Gebäudes, so dass die Versicherung den Wert schätzen kann
  • Du kennst die Baukosten zu einem Bestimmten Jahr, weil du selbst gebaut hast und die Rechnungen noch vorliegen

Einige Versicherer verzichten auf den Wert 1914 und berechnen die Gebäudeversicherung nach Wohn- und Nutzfläche, Ausstattung und Nebengebäuden.

Baupreisindex

Von diesem Gebäudeversicherungswert Wert 1914 gelangt man über den Baupreisindex schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung der Gebäude wieder. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt einheitlich für alle Versicherer ermittelt.

Wert 1914 – heute in €uro

Für die Umrechnung des Wert1914 auf den aktuellen Wert in €uro gilt die Formel:

Wert 1914 x aktueller Baupreisindex (Jahr 2023)=Wert 2023
100

Beispiel:

31480 (Wert1914) x 1961,4 (Baupreisindex)=617.448,72 € (Wert 2023)
100

Wichtig:

Sie können mit dem Wert 1914 nicht den aktuellen Verkaufspreis berechnen oder den für das Finanzamt wichtige Einheitswert. Der Wert 1914 spiegelt nur die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung wieder.

Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen. Er stellt sicher, dass der Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr zum Schutz der Kunden automatisch aktualisiert wird, ohne den Vertrag ändern zu müssen.

Der Anpassungsfaktor darf nicht mit dem Baupreisindex verwechselt werden. Die Berechnung des Anpassungsfaktors beruht zwar zu 80 % auf dem Baupreisindex, der die Preisentwicklung beim Neubau von Wohngebäuden von 1914 bis heute beschreibt. Der Anpassungsfaktor berücksichtigt aber mit 20 % auch die Entwicklung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe.

Lohnkosten sind selbstverständlich auch im Baupreisindex schon abgebildet. Die Wohngebäudeversicherung regu­liert aber häufiger Reparaturschäden als Totalschäden mit einem anschließenden Neubau des versicherten Objekts. Bei Reparaturen fallen Lohnkosten im Vergleich zum Material überproportional ins Gewicht. Deshalb werden sie in der dargestellten Weise zusätzlich eingerechnet.

Für wen gelten die Indizes?

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) ermittelt jährlich den Anpassungsfaktor und Neuwertfaktor auf Basis der Indizes des Statistischen Bundesamt. Sie gelten für alle Versicherer für Gebäude in Deutschland.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht nach einer solchen Anpassung?

Die Antwort ist ganz klar NEIN! Denn es wurde auch die Leistung erhöht. Ein Sonderkündigungsrecht habe ich nur dann, wenn der Beitrag aber nicht die Leistung erhöht wird. Beispielsweise weil die Schadenquote zu hoch im letzten Versicherungsjahr war. Außerdem solltest Du auf jeden Fall folgendes beachten: Erst Neuvertrag abschließen und die Police in Händen halten und erst danach kündigen.

Lese zu dem Thema Preissteigerung auch gerne meinen Blogbeitrag von Januar 2023.

Die Auswahl des richtigen Leistungspakets sollte immer mit einem Fachmann besprochen werden. Zwischen den Versicherern gibt es große Leistungs- und auch Preisunterschiede. Die im Leistungsfall teuer werden können. Da findet sich der Laie oftmals nicht mehr zurecht.

Ich helfe Dir gerne, das richtige Paket mit Ihnen zusammen zu schnüren, damit Sie im Schadensfall nicht vor dem Ruin stehen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin mit mir. Am besten Du vereinbarst gleich einen Termin bei mir